GmbH Gründung
Unternehmern, welche 25.000 Euro in Geld- oder Sachwerten für die Gründung ihres Unternehmens aufbringen können, bietet der Wirtschaftsstandort Europa die Möglichkeit der GmbH Gründung. Grundlegend müssen die Gründer einen Gesellschaftsvertrag abschließen, welcher später notariell beurkundet werden muss. Gesetzliche Mindestinhalte des Vertrags beim in Europa GmbH gründen sind Firma und Sitz der Unternehmung, Höhe des Stammkapitals und dessen Aufteilung in Anzahl und Nennwert der Anteile, welche welchem Gesellschafter zufließen, sowie der Unternehmens-Gegenstand. Schließlich muss noch der Eintrag in das Handelsregister erfolgen. Die Haftungsbeschränkung gilt erst mit Eintrag in das Handelsregister.
Der offensichtlichste Vorteil einer GmbH ist die Haftungsbeschränkung. Im Falle von finanziellen Problemen haften die Gesellschafter ausschließlich mit ihrem Geschäftsguthaben. Des weiteren kann die GmbH EU als selbstständige juristische Person auftreten und geschäftlich tätig werden. Zudem gibt es große Freiheiten bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages. Da für die GmbH die Körperschaftssteuer gilt, können dadurch eventuell Steuern gespart werden. Darüber hinaus ist es vergleichsweise einfach Gesellschafter auszutauschen, da Anteile unkompliziert weitergegeben werden dürfen.
Nachteile sind zum einen das vergleichsweise hohe Startkapital von 25.000 Euro, der hohe Bürokratie-aufwand bei der Gründung GmbH in Europa, sowie ein großes Maß an buchhalterischer Arbeit. Zudem kann es sein, dass etwaige Kreditgeber skeptisch wegen der Haftungsbeschränkung auf das Geschäftsvermögen reagieren.
Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft oder KG. Die KG setzt sich aus Teilhaftern und Vollhaftern zusammen. Letztere haften zum Beispiel im Fall einer Insolvenz nicht nur mit ihrem Geschäftsvermögen, sondern auch mit ihrem vollen privaten Vermögen. Bei der GmbH & Co. KG tritt nun eine GmbH als juristische Person als Vollhafter der KG auf. Diese juristische Person haftet dadurch mit ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Da jedoch bei einer GmbH die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt ist, ist es für die beteiligten Gesellschafter eine Möglichkeit eine Haftung mit eigenem Privatvermögen zu umgehen.